Die Mitglieder WG M/A engagieren sich für Messenkamp und Altenhagen II unabhängig und engagiert für die Interessen unserer Mitbürger. Die Grundlage unserer Arbeit bilden das Deutsche Grundgesetzes und die Niedersächsischen Kommunalverfassung.
Auch wenn die allgemeinen rechtlichen Vorgaben das nicht verlangen, haben wir eine Satzung für unsere Arbeit verabschiedet.
1. Name und Sitz
Die Wählergemeinschaft trägt den Namen „Wählergemeinschaft Messenkamp/Altenhagen II“ (WG M/A) und hat ihren Sitz in Messenkamp.
2. Zweck
Die WG M/A ist ein Zusammenschluss von wahlberechtigten Bürgern der Orte Messenkamp und Altenhagen II. Sie ist unabhängig, überparteilich und überkonfessionell. Ihre Ziele sind ausschließlich darauf gerichtet, im Rahmen der demokratischen Ordnung an der politischen Willensbildung auf Gemeindeebene mitzuwirken. Die WG M/A beteiligt sich zu diesem Zweck mit eigenen Kandidaten an der Wahl zum Gemeinderat Messenkamp. Die WG M/A) ist eine Wählergruppe im Sinne des § 21 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG).
3. Mitgliedschaft
Mitglied der Wählergemeinschaft kann jeder Bürger in der Gemeinde Messenkamp werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung besteht das Recht des Einspruchs. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung.
Wenn ein Mitglied durch sein Verhalten die Interessen der WG M/A schädigt, kann es nach Anhörung durch die Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
Wenn ein Mitglied durch sein Verhalten die Interessen der WG M/A schädigt, kann es nach Anhörung durch die Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
4. Organe
Organe der Wählergemeinschaft sind:
- die Mitgliederversammlung und
- der Vorstand.
Bei Abstimmungen entscheidet die Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder / Mitglieder.
5. Jahreshauptversammlung (JHV)
Die erste Mitgliederversammlung im Jahr gilt als Jahreshauptversammlung. Außer der letztjährigen Niederschrift sind der Kassen- bericht, der Kassenprüfbericht und der Antrag auf Entlastung des Vorstandes zur Entscheidung vorzulegen. Folgende Beschlüsse obliegen der JHV:
- Wahl des Vorstandes für 2 Jahre
- Änderung der Satzung
- Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
- Aufstellung der Kandidaten für die Wahlen
6. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus
- der/dem Vorsitzenden,
- der/dem stellvertretenden Vorsitzenden,
- der/dem Kassierer/in,
- der/dem Schriftführer/in
7. Wahlbewerber
Wahlbewerber der WG M/A können nur wahlberechtigte Einwohner der Gemeinde Messenkamp sein. Sie sollen sich vor der Wahl verpflichten, im Falle ihrer Wahl für den Gemeinderat:
- die Ziele der WG zu vertreten,
- eine gemeinsame Fraktion zu bilden und zu regelmäßigen Sitzungen zusammen zu kommen und Anregungen und Wünsche der Einwohner der Gemeinde entgegenzunehmen
8. Auflösung
Die Auflösung der Wählergemeinschaft kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Diese Versammlung beschließt auch über die Art der Auflösung und die Verwendung des verbliebenen Vermögens.
Messenkamp, den 24. Juni 2016
Der Vorstand und die Gründungsmitglieder
Der Vorstand und die Gründungsmitglieder